• Die Fa. BiogasBeratungBarth beschäftigt sich mit der Beratung von Anlagenbetreibern, den Abnahme-Prüfungen gemäß § 14/15 BetrSichV und der Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen und Verwaltungsarbeiten.

 

  • Außerdem werden Über-/Unterdrucksicherungen für den ordnungsgemäßen Betrieb von Biogasanlagen angeboten.

 

  • Für darüberhinausgehende Gutachten vermitteln wir Ihnen gerne entsprechend zugelassene Personen (VAwS, Lärm- und Geruchsgutachten, etc.).

 

  • Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

  • Beratung

    Durch die langjährigen Erfahrungen in der Biogasbranche und der hauseigenen Anlage kann hierbei auf ein enormes Fachwissen zurückgegriffen werden, dass wir Ihnen gerne weitervermitteln.

     

    • Planung
      (Neubau, Umbau, Erweiterungen, Repowering)
    • Probleme im Gärprozess
    • Sicherheitsrelevante Fragen
    • Probleme mit Foliengasspeicher
    • Wartung von Anlagen
  • Prüfung gemäß BetrSichV

          Abnahmeprüfung:

     

    • Biogasanlagen sind prüfungspflichtig und müssen daher regelmäßig und wiederkehrend einer Prüfung gemäß BetrSichV unterzogen werden. Die Festlegung des Zeitpunktes hinsichtlich der Notwendigkeit einer solchen Prüfung wird in der BetrSichV Abschnitt 3 eindeutig definiert. Hierbei können drei Fälle unterschieden werden:

     

      • Gemäß BetrSichV § 14 Absatz 3 muss vor Inbetriebnahme einer Anlage eine Prüfung durchgeführt werden. Diese Forderung findet sich in der Regel auch im Genehmigungsbescheid.
      • Laut BetrSichV § 14 Absatz 1 dürfen Biogasanlagen nach einer wesentlichen Veränderung erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn diese durch eine befähigte Person geprüft wurde.
      • Entsprechend der BetrSichV § 15 Absatz 15 muss in regelmäßigen Intervallen (höchstens alle drei Jahre) eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden.

     

    • Da es für viele Anlagenbetreiber sehr zeitaufwendig ist und die rechtlichen Rahmenbedingungen oft schwer durchschaubar sind bieten wir auch Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationsunterlagen an. Hierzu zählen beispielsweise das Explosionsschutz-Dokument, die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Prüfpläne, Feuerwehrpläne etc.
  • Dokumentation

    • Um einen sicheren, ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb einer Biogasanlage zu gewährleisten sind einwandfreie und lückenlose Dokumentations- und Verwaltungsarbeiten unabdingbar. Die Sicherheit einer Biogasanlage hängt maßgeblich von der Dokumentenführung des Anlagenbetreibers ab.
  • Inhouse Schulungen

    Unterweisungsveranstaltungen für Firmen/Anlagenbetreiber (Inhouse-Schulung):

     

    • Der Anlagenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr sicherheitstechnisch zu unterweisen oder unterweisen zu lassen.

     

    • Wir kommen in Ihren Betrieb und schulen Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort, damit diese immer sicherheitstechnisch bestens geschult sind.

     

  • Über-/Unterdrucksicherungen

    Überdrucksicherungen:

     

    Technische Daten der Überdrucksicherung:

     

    Systemanforderung:

     

    Die Ausführung DKS/DKV 150 F ist für eine maximale Gasmenge von 150 m³/h geeignet

     

    Bitte beachten Sie folgenden Sicherheitshinweis: Sollten aufgrund von Ausbau bzw. Erweiterung (z. B. Lagerbehälterzubau aufgrund der Düngeverordnung) weitere gasdichte Behälter auf der Anlage zugebaut werden, so müssen auch diese mit einer Über-/Unterdrucksicherung ausgestattet sein. Dies entspricht den Anforderungen der TI 4 (Sicherheitsregeln für Biogasanlagen) Punkt 2.8.6.1

  • EEG - Gutachten

    Jährliche Gutachten sichern den Anlagenbetreibern die EEG-Vergütung und somit deren wirtschaftlichen Betrieb. Mit unserem Partner sichern wir Ihnen eine fristgemäße Erstellung Ihres Umweltgutachtens. Durch eine ganzjährige Datenerfassung erwartet Sie ein komfortabler Weg zum Gutachten.

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